• Die 5 Regeln der Unternehmensnachfolge.

  • Frühzeitige Planung.

  • Analyse der individuellen Ziele und Bedürfnisse.

  • Berücksichtigung der Unternehmens- und Familienstruktur.

  • Rechtlich sichere, wirtschaftlich günstige und familiär tragfähige Gestaltung.

  • Absicherung unvorhergesehener Entwicklungen.

Unser täglicher Fokus liegt auf Her­­aus­­­for­­­der­­­ung­­en im Erb­­recht und der Unter­­­­neh­­­mens­­­­nach­­­­folge, sodass wir Ihnen als hoch­­spe­zial­­i­sier­te Kanz­lei - auch grenz­­über­­schrei­­tend - größt­mögliche Ex­pert­ise in diesem Bereich an­bie­ten können.

Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam maß­­ge­­schnei­­derte und prak­ti­ka­ble Lö­sungen bei der Über­tra­gung pri­vater und unter­neh­mer­isch­er Ver­mö­gens­wer­te auf Erben und Nach­fol­ger und vertreten Ihr Inter­esse gegen­über Drit­ten bei erb­recht­lichen Aus­ein­ander­setz­ung­en.

Neben selbst­ver­ständ­lich­er Ver­läss­lich­keit und Dis­kre­tion, zeich­nen wir uns be­­son­­ders durch ein aus­ge­präg­tes Ver­ständ­nis für die wirt­schaft­lich­en und in­dividu­el­len fa­miliären Hin­ter­gründe aus, was es uns er­mög­licht, Ihre Inter­essen best­möglich zu erreichen.